DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Iran
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Iran stammt noch aus der Schah-Zeit. Es wurde am in Bonn unterzeichnet, trat am in Kraft und war seit dem anzuwenden. Die Fortgeltung des Abkommens nach der iranischen Revolution von 1979 wurde von der iranischen Regierung offiziell bestätigt (Veröffentlichungsblatt Nr. 13457 v. ). Auch wenn das Abkommen aufgrund der Entwicklungen in der internationalen Abkommens- und Wirtschaftspolitik und in der nationalen Steuerpolitik beider Staaten einer Revision bedarf, sind die zwischenstaatlichen Verhandlungen noch nicht weit fortgeschritten, so dass der Abschluss eines neuen Abkommens in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.
2Das DBA-Iran folgt zwar in seinem Aufbau und Inhalt weitgehend dem OECD-MA aus dem Jahre 1963, trägt jedoch auch den besonderen deutsch-iranischen Wirtschaftsbeziehungen Rechnung. Der Iran gehört aus deutscher Sicht zu den Entwicklungsländern, so dass das Besteuerungsrecht...