DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 16 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Kommentar, Loseblatt, München, Stand der Kommentierung des DBA-Bulgarien: Mai 2000; Görl, Die freien Berufe im internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1983; Mody, Die deutsche Besteuerung international tätiger Künstler und Sportler, Baden-Baden 1994, zugl. Diss. Hamburg 1994
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1Abs. 1 stimmt dem Wortlaut und dem Regelungsgehalt nach mit dem in Art. 17 Abs. 1 OECD-MA enthaltenen Tätigkeitsortsprinzip überein.
2Abs. 2 stimmt dem Wortlaut und dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 2 OECD-MA überein.
3Abs. 3 enthält eine eigene Regelung für Einkünfte der in Abs. 1 und 2 bezeichneten Personen im Rahmen eines öffentlich geförderten oder im Rahmen des zwischen den Vertragsstaaten vereinbarten Kulturaustausches. Das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte steht nicht dem Tätigkeitsstaat, sondern dem Wohnsitzstaat zu.
4; 5Einstweilen frei
II. Abweichung von Art. 17 OECD-MA: Regelung zum Kulturaustausch
1. Anwendung des Wohnsitzstaatsprinzips beim Kulturaustausch
6Nach Abs. 3 als lex specialis zu den Abs. 1 und 2 findet das Ansässigkeits-/Wohnsitzstaatsprinzip auf Einkünfte von Künstlern und Sportlern i. S. d. Abs. 1 bzw. Einkünfte anderer Personen i. S. d. Abs. 2 ...BStBl II 1995, S. 129