DBA-Kommentar
2024
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Artikel 15 Unselbständige Arbeit
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 15 DBA Argentinien regelt die Zuordnung von Besteuerungsrechten für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Sinn und Zweck der Vorschrift besteht darin, etwaige Kollisionen der Besteuerungsrechte zwischen beteiligten Staaten zu lösen. Hierbei treffen zwei Prinzipien, nämlich das Prinzip der Besteuerung im Wohnsitzstaat und das Arbeitsortprinzip aufeinander. Die Negativformulierung des Art. 15 Abs. 1 DBA Argentinien macht deutlich, dass grds. das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zusteht. Es handelt sich hierbei um den Regelfall. Dieser Vorgehensweise liegt die Überlegung zugrunde, dass der Wohnsitzstaat aufgrund seines Näheverhältnisses zum Steuerpflichtigen am besten dazu in der Lage ist, eine Besteuerung sowohl für inländische als auch ausländische Einkünfte umfassend durchzuführen (vgl. Reinhold in GKGK, DBA, Art. 5 OECD-MA Rz. 3). Wird die nicht selbständige Tätigkeit im Ausland ausgeübt, findet der Ausnahmetatbestand des Art. 15 Abs. 1 DBA Argentinien Anwendung („es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt“). In einer solchen Konstellation wird dem Vertragsstaat das Besteuerungsrecht eingeräumt, in dem...