DBA-Kommentar
2024
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Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 1 DBA Argentinien regelt den persönlichen Anwendungsbereich des DBA Argentinien. In den Anwendungsbereich fallen Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Das gleiche gilt für Einkünfte und Veräußerungsgewinne, die von diesen Personen bezogen werden, sowie für Vermögen, das diesen Personen gehört.
2 Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Art. 1 Halbsatz 1 DBA Argentinien stimmt mit Art. 1. Abs. 1 OECD-MA wörtlich überein. Art. 1 Halbsatz 2 ergänzt Halbsatz 1 mit den Interpretationen im Hinblick auf persönliche Einkünfte und Veräußerungsgewinne sowie auf das persönliche Vermögen. Halbsatz 2 beinhaltet keine Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs, sondern verfügt über eine klarstellende Funktion ohne eigenen Regelungsgehalt.
4Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
I. Persönlicher Geltungsbereich
5Das DBA Argentinien gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Unter dem Ausdruck „Person“ sind nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b DBA Argentinien natürliche Personen und Gesellschaften zu verstehen. Der Ausdruck Gesellschaft umfasst juristische Personen oder Rech...