DBA-Kommentar
2024
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Artikel 29 In-Kraft-Treten
Erläuterungen
A. Allgemeines
1Der dem Art. 30 OECD-MA entsprechende Art. 29-DBA Frankreich enthält die übliche Ratifikationsklausel. Diese gilt nur für das ursprüngliche DBA von 1959. Aufgrund eigener Bestimmung bedurfte das Revisionsprotokoll von 1969 ebenfalls der Ratifizierung, vgl. Art. 7 des Revisionsprotokolls, was durch Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte. Das Zusatzabkommen von 1989 war hingegen nicht zu ratifizieren; insoweit war für das Inkrafttreten des Zusatzabkommens lediglich eine bloße gegenseitige Notifikation vorgesehen, vgl. Art. 10 des Zusatzabkommens. Durch diese teilten die Vertragsstaaten sich mit, das Zusatzabkommen in innerstaatliches Recht transformiert zu haben. Entsprechendes galt für das Inkrafttreten des Zusatzabkommens v. ) sowie das Zusatzabkommen v. .
B. Systematische Kommentierung
I. Ratifizierung durch Austausch der Ratifikationsurkunden (Absatz 1)
2Am wurden in Bonn die Ratifikationsurkunden ausgetauscht. Dadurch war die Ratifizierung erfolgt. Das - ratifizierungsbedürftige – Revisionsprotokoll wurde durch Austausch der Revisionsurkunden in Paris am ratifiziert.
II. Inkrafttreten (Abs. 2)
3Gegenstand der Reg...