DBA-Kommentar
2024
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Artikel 28 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
Die Berlin-Klausel erstreckte den Geltungsbereich des DBA Frankreich auch auf das Land Berlin. Da seit der Wiedervereinigung am der Geltungsbereich des Grundgesetzes auch das Land Berlin und die fünf neuen Bundesländer umfasst, sind diese bereits aufgrund von Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 DBA Frankreich in den Geltungsbereich des Abkommens einbezogen. Art. 28 DBA Frankreich ist daher gegenstandslos.