DBA-Kommentar
2024
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Artikel 9 u. b OECD-MA/ErbSt
Zu Artikel 9 A: - Befreiungsmethode
Zu Artikel 9 B: - Anrechnungsmethode
A. Bericht des Fiskalausschusses der OECD 1982
I. Vorbemerkungen
A. Steuern aus Anlaß des Todes
Allgemeines
1. Eine Reihe von Sachverhalten kann zu einer internationalen Doppelbesteuerung in zwei Staaten aus Anlaß des Todes führen, z. B. wenn
der Erblasser nach dem innerstaatlichen Recht des eines Staates in diesem Staat seinen Wohnsitz hatte und nach dem innerstaatlichen Recht des anderen Staates auch in diesem anderen Staat einen Wohnsitz hatte;
der Erblasser in dem einen Staat seinen Wohnsitz hatte und Staatsangehöriger des anderen Staates war;
der Erblasser in dem einen Staat seinen Wohnsitz hatte, der Erbe jedoch im anderen Staat entweder seinen Wohnsitz hatte oder Staatsangehöriger des anderen Staates war;
der Erblasser in dem einen Staat seinen Wohnsitz hatte, sein Vermögen jedoch teilweise oder ganz im anderen Staat gelegen war; S. 2
der Erblasser Staatsangehöriger des einen Staates war, sein Vermögen jedoch teilweise oder ganz im anderen Staat gelegen war;
der Erblasser Staatsangehöriger des einen Staates war, der Erbe jedoch im anderen Staat seinen Wohnsitz hatte oder Staatsangehöriger des anderen Staates war;
weder der Erblasser noch der Erbe in einem der Staaten seinen Wohnsitz hatte ...