DBA-Kommentar
2024
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Vorwort
Mit der 57. Ergänzungslieferung erhalten Sie die folgende vollständige Neukommentierung:
Art. 23–29 DBA Indien von Dr. Patrick Satish und Regina Maulberger
sowie die folgenden grundlegend überarbeiteten Kommentierungen:
Art. 3 OECD-MA von Christoph Ott
Art. 6 OECD-MA von Dr. Hardy Fischer und Dr. Elisabeth Märker
Art. 23–29 DBA Indien:
Die Neukommentierung des DBA Indien schließt mit den
Kommentierungen zu Art. 23–29 DBA Indien in der vorliegenden
Ergänzungslieferung. Art. 23 DBA Indien ist die zentrale Norm des Abkommens zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Deutschland bzw. Indien. Ziel der
Kommentierung zu Art. 23 DBA Indien ist es, dem Rechtsanwender konkret
aufzuzeigen, in welchen Fällen welche Methode zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung Anwendung findet. Zu diesem Zweck werden auch die ergänzenden
Vorschriften des Abschnitts 6 des Protokolls zu Art. 23 DBA Indien
erläutert.
Es folgen die Kommentierungen zu Art. 24–29 DBA Indien, den Schlussvorschriften des Abkommens. Konkret umfasst sind Kommentierungen zum Diskriminierungsverbot (Art. 24 DBA Indien), zur bilateralen Zusammenarbeit der Vertragsstaaten durch Verständigungsverfahren (Art. 25 DBA Indien) und dem Informationsaustausch (Art. 26 DBA Indien), zur Sicherstellung diplomatischer und konsularischer Privilegien (Art. 27 DBA Indien) sowie zu den Regelungen zum Inkr...