DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Inkrafttreten (erstmalige Anwendung)
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 17 DBA USA/ErbSt behandelt die Ratifikation, das Inkrafttreten und eine rückwirkende Anwendung des DBA USA/ErbSt.
II. Abweichungen vom OECD-MA
2Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 DBA USA/ErbSt folgen dem Muster der OECD (dort Art. 15 OECD-MA/ErbSt). Der Anwendungszeitpunkt ist das Ergebnis der Verhandlungen der Parteien. Die Regelung in Art. 17 Abs. 3 DBA USA/ErbSt, wonach die zuständigen Behörden für Nachlässe aus der Zeit vom – beraten können, wie eine innerstaatlich nicht vermiedene Doppelbesteuerung verhindert werden kann, ist ebenfalls das Ergebnis der deutsch-amerikanischen Verhandlungen.
B. Systematische Kommentierung
3Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten und die erstmalige Anwendung des Abkommens.
I. Ratifikation (Art. 17 Abs. 1 DBA USA/ErbSt)
4Das Inkrafttreten setzt die Ratifikation nach Maßgabe der zu der jeweiligen Zeit geltenden Verfahrensvorschiften jedes Vertragsstaates und den Austausch der Ratifikationsurkunden voraus (Art. 17 Abs. 1).
5Zu den Phasen bis zur Ratifikation siehe Kolb in GKGK, DBA, Art. 31 und 32 OECD-MA Rz. 3.
II. Inkrafttreten des Abkommens (Art. 17 Abs. 2 DBA USA/ErbSt)
6Das Abkommen vom ist am in Kraft getreten.
7Das Abkommen wurde mit Protokoll vom abgeände...