DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 11 Anrechnung
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 11 DBA USA/ErbSt ist zwar mit der Bezeichnung Steueranrechnung überschrieben, enthält jedoch in der Sache Regelungen zu zwei unterschiedlichen Themenbereichen:
Art. 11 Abs. 1 DBA USA/ErbSt hat mit der Steueranrechnung nichts zu tun. Die Vorschrift (sog. savings clause) gehört systematisch zu Art. 1 DBA USA/ErbSt (Geltungsbereich). Mit Art. 11 Abs. 1 DBA USA/ErbSt werden die Belegenheitsregeln der Art. 5 DBA USA/ErbSt (Grundvermögen), Art. 6 DBA USA/ErbSt (Betriebsstättenvermögen) und Art. 8 DBA USA/ErbSt (Personengesellschaften) zugunsten der unbeschränkten nationalen Steuerpflicht beiseite geschoben, wenn
–im Fall der USA der Erblasser/Schenker
1.US-Staatsangehöriger war oder
2.seinen Wohnsitz nach Art. 4 in den USA hatte oder
3.ein ehemaliger Staatsangehöriger/langfristig Ansässiger war und innerhalb der letzten zehn Jahre aus den USA weggezogen ist (Art. 11 Abs. 1 Buchst. a) DBA USA/ErbSt) oder
–im Fall der Bundesrepublik Deutschland der Erwerber/Begünstigte seinen Wohnsitz in Deutschland hat (Art. 11 Abs. 1 Buchst. b DBA USA/ErbSt).
Die Abs. 2–7 regeln die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung (dazu Michel, DStR 1981 S. 73, 77 ff. mit za...