Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern

Claudia Rademacher-Gottwald, Büge, Kischel (November 2009)

Erläuterungen

Büge

1Art. 2 entspricht im Wesentlichen dem Wortlaut von Art. 2 des OECD-MA. Insoweit wird auf die Kommentierung zum Art. 2 OECD-MA verwiesen. Nachfolgend werden nur die Abweichungen vom OECD-MA erörtert.

2Abs. 1 entspricht inhaltlich dem OECD-MA. Die geringfügige Abweichung des Wortlauts dürfte auf einer Übersetzungsungenauigkeit beruhen. Abweichend vom Wortlaut des OECD-MA sind jedoch neben den hebungsberechtigten Vertragsstaaten und ihren Gebietskörperschaften auch die Länder genannt. Ihre Nennung ist vor dem Hintergrund der Finanzverfassung Deutschlands erforderlich. Für Zypern ist die Ergänzung unbeachtlich, da dort keine entsprechende Untergliederung existiert.

3Die allgemeine Definition der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in Abs. 2 enthält nicht die im OECD-MA aufgeführte Lohnsummensteuer. Nach deutschem Verständnis ist die Lohnsummensteuer eine Steuer, deren Bemessungsgrundlage sich aus der Summe der von einem Unternehmen gezahlten Löhne und Gehälter ergibt. In Deutschland wurde die Lohnsummensteuer, die Teil der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer war, mit Wirkung vom abgeschafft. Die in Abs. 5 enthaltene Klarstellung zum sachlichen Geltungsbereich des Abkommens für den Teil der Gewerbesteue...

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