Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 20 Lehrer, Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Nach Abs. 1 sind die an Lehrer und Forscher entrichteten Vergütungen im Gastland während der Dauer von höchstens 2 Jahren befreit, wenn

  • die Lehrer und Forscher im Entsendestaat in dem Zeitpunkt ansässig sind, in dem sie sich ins Gastland begeben oder dort unmittelbar vor der Einreise ins Gastland ansässig waren,

  • der Aufenthalt lediglich die Ausübung einer Lehrtätigkeit, das Halten von Vorlesungen oder die Ausübung einer Forschungstätigkeit an einer Universität, einer Hochschule, einer Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung des Gastlandes bezweckt,

  • der Aufenthalt aufgrund einer Einladung eines der in Abs. 1 genannten Rechtsträgers oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustauschs erfolgt, und

  • die Vergütungen nicht aus dem Gastland stammen.

2Hervorzuheben ist, dass nach Abs. 1 eine Person – im Unterschied zu Art. 1 und 4 – nicht in einem der beiden Vertragstaaten ansässig sein muss. Es genügt, wenn sie unmittelbar vor dem Aufenthalt im Gastland im Herkunftsland ansässig war (vgl. Vogel, DBA, Anm. 14 zu Art. 20; Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Anm. 39 zu Art. 20 MA; Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA, hrsg. von Arthur Andersen & Co G...

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