Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 21 Vermögen

Claudia Rademacher-Gottwald, Fischer-Zernin (März 2009)

Erläuterungen

Fischer-Zernin

1Art. 21 DBA-Thailand entspricht Art. 22 OECD-MA. Es gilt nur die Einschränkung, dass von Art. 21 Abs. 3 DBA-Thailand, anders als bei Art. 22 Abs. 3 OECD-MA, Vermögen der Binnenschifffahrt nicht umfasst ist. Dieses unterfällt der Regelung von Art. 21 Abs. 2 DBA-Thailand.

2Einstweilen frei

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