Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 39 Konsultation

Claudia Rademacher-Gottwald, Lüthi (März 2009)

Erläuterungen

Lüthi

1Art. 39 Abs. 1 OECD-MA übernimmt den Wortlaut von Art. 25 Abs. 3 OECD-MA. Zudem wird ausdrücklich festgestellt, daß das Konsultationsverfahren auch durchgeführt werden kann

  • in Einzelfällen,

  • zur Klärung von Fragen, die sich aus einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Vertragsstaaten oder aus anderen Gründen ergeben,

  • zur Milderung oder Beseitigung von Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit Unterschieden im innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten stellen und

  • um internationalen Steuerumgehungs- und Steuerverkürzungspraktiken begegnen zu können.

2Abs. 2 weist auf Fälle hin, in denen die zuständigen Behörden auf dem Wege der Konsultation Vereinbarungen treffen können. Erwähnt werden Änderungen im Steuerkatalog (Art. 2 Abs. 1 und 3) und verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere das anzuwendende Entlastungsverfahren bei Zinsen und Lizenzgebühren und das Verfahren bei Einkünften aus selbständiger Arbeit.

3Die zuständigen Behörden können sich gem. Abs. 3 auf Regelungen verständigen, die zum Zwecke einer gleichartigen Anwendung des Abkommens in beiden Vertragsstaaten gemeinsame Auslegungen oder besondere Verfahren zum Gegenstand haben.

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