Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

Claudia Rademacher-Gottwald, Wilke (März 2009)

Erläuterungen

Wilke

1Entsprechend Art. 3 OECD-MA sind in Art. 3 einige allgemeine Bestimmungen, die für die Auslegung der im Abkommen verwendeten Ausdrücke notwendig sind, enthalten.

2Gegenüber Art. 3 OECD-MA weist die Bestimmung folgende Übereinstimmungen und Abweichungen auf:

3Art. 3 Abs. 1 Buchst. a erläutert den „Vertragsstaat” und geographischen Anwendungsbereich des Abkommens. Ausdrücklich aufgenommen sind die sog. ausschließlichen Wirtschaftszonen (vgl. Art. 3 OECD-MA Rn. 62 f.) und der Festlandsockel (vgl. Art. 3 OECD-MA Rn. 64).

4Es entsprechen wörtlich dem MDBA:

  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. b – „Person” –

  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. c – „Gesellschaft” –

5Zu den Gesellschaften gehören in der Bundesrepublik die in § 1 Abs. 1 KStG genannten Körperschaftsteuersubjekte.

6Zu den Gesellschaften gehören in der Russischen Föderation folgende Gesellschaften, die nach russischem Zivilrecht alle juristischen ...

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