Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Prof. Dr. Adrian Cloer (Juni 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 16 des Abkommens regelt die Besteuerung der Aufsichtsrat- oder Verwaltungsratsvergütungen sowie ähnlicher Zahlungen im grenzüberschreitenden Kontext.

2Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

3Abs. 1 des Art. 16 DBA Polen entspricht wörtlich den Musterabkommen von 1998 und 2017. Die Ausnahme des Abs. 2 für bevollmächtigte Vertreter findet sich nicht in den Musterabkommen wieder.

4Einstweilen frei

III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

5Da weder Deutschland noch Polen das jeweils andere Abkommen als vom Mehrseitigen Übereinkommen erfasst notifizierten, kommt es hierdurch zu keinen Änderungen.

6 Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Art. 16 Abs. 1 DBA Polen

7Art. 16 Abs. 1 entspricht dem OECD-MA 2017. Das Besteuerungsrecht für Aufsichtsrat-, Verwaltungsrat- oder ähnlichen Vergütungen ist dem Ansässigkeitsstaat der auszahlenden Gesellschaft zuzuweisen. Die deutsche und polnische Sprachfassung fällt allerdings auseinander. Während die deutsche Sprachfassung Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen erfasst, gibt die polnische Fassung den Begriff der „directors‘ fees“ mit Aufsi...

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