DBA-Kommentar
2025
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Artikel 31 Inkrafttreten
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1In Art. 31 DBA Österreich finden sich die Regelungen zum Inkrafttreten des DBA Österreich. Das DBA Österreich wurde von den Vertragsparteien am unterzeichnet. Es ist am in Kraft getreten.
2Einstweilen frei
II. Abweichungen von OECD-MA und VHG-DBA
3Die Regelung in Art. 31 DBA Österreich entspricht den Vorgaben in Art. 31 OECD-MA und Art. 30 VHG-DBA. Nach Art. 31 Abs. 2 OECD-MA erfolgt das Inkrafttreten mit Austausch der Urkunden. Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich legt jedoch den Zeitpunkt des Inkrafttretens – abweichend davon – einen Monat nach Austausch der Urkunden fest.
4Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
I. Ratifikation (Art. 31 Abs. 1 DBA Österreich)
5Art. 31 Abs. 1 DBA Österreich stellt klar, dass das Abkommen der Ratifikation bedarf. Zudem findet sich eine Absichtserklärung, die Ratifikationsurkunden so bald wie möglich in Wien auszutauschen.
II. Inkrafttreten; erstmalige Anwendung (Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich)
6Nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich tritt das Abkommen einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
7Für die erstmalige Anwendbarkeit des DBA Österreich regelt Art. 31 Abs. 2 Buchst. a DBA Österreich, dass bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren auf solche Zahlungen abzustellen ist, die am oder nach dem 1.1. des Kalenderjahrs gezahlt werden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten is...