DBA-Kommentar
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 28 Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Der Regelungsgehalt des Art. 28 DBA Österreich fokussiert sich auf die Frage des Abkommensmissbrauchs und verkörpert so den Mindeststandard des BEPS-Aktionsplans zu Aktionspunkt 6. Dazu enthält Art. 28 Abs. 1 DBA Österreich eine sog. Switch-over-Klausel. Art. 28 Abs. 2 DBA Österreich enthält eine Öffnungsklausel, um missbräuchlichen Gestaltungen oder unfairem Steuerwettbewerb zu begegnen. Für den Fall einer aus Art. 28 DBA Österreich resultierenden Doppelbesteuerung enthält Art. 28 Abs. 3 DBA Österreich Vorschriften über dessen Auflösung. In Art. 28 Abs. 4 bis 6 DBA Österreich sind besondere Regelungen zu Betriebsstätteneinkünften enthalten. In Art. 28 Abs. 7 DBA Österreich findet sich ein sog. principal purpose test. Die Abs. 4 bis 7 des Art. 28 DBA Österreich wurden mit dem Gesetz zu dem Protokoll vom zur Änderung des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom geänderten Fassung eingefügt.
2Einstweilen frei
II. Abweichungen von OECD-MA und VHG-DBA
3Art. 28 DBA Österreich hat im OECD-MA und in der deutschen Verhandlungsgrundlage keine direkte Entsprechung. Art. 28 Abs. 4 bis 6 DBA Österreich findet sich inhaltlich in Art. 29 Abs. 8 OECD-MA wieder, Art. 28 Abs. 7 DBA Österreich in Art. 29 Abs. 9 OECD-MA. Im Verhältnis zu Art. 28 Abs. 2 DBA Österreich fin...