Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 25 Verständigungsverfahren

Bettina Spilker, Julia Tumpel (Oktober 2020)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Die Vertragsparteien legten in Art. 25 DBA Österreich ein Prozedere fest, wie im Fall von Schwierigkeiten oder Zweifeln bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens vorzugehen ist.

2Einstweilen frei

II. Historischer Hintergrund und Entwicklung

3Die Vertragsparteien haben mit dem Vertrag über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen bereits 1922 Regelungen hinsichtlich gegenseitiger Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen sowie Rechtsschutz für Steuerpflichtige geschlossen.

4Nach Art. 21 DBA Österreich 1954 war festgelegt, dass die obersten Finanzbehörden beider Staaten bei der Behandlung von Fragen, die sich aus diesem Abkommen ergeben, unmittelbar miteinander verkehren. Zur Beseitigung von Schwierigkeiten und Zweifeln bei der Auslegung oder Anwendung war vereinbart, dass sich die obersten Finanzbehörden gegenseitig ins Einvernehmen setzen.

5–6Einstweilen frei

III. Abweichungen vom OECD-MA
1. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2000

7Art. 25 Abs. 1–4 DBA Österreich stimmen inhaltlich (und größtenteils wortwörtlich) mit Art. 25 Abs. 1–4 OECD-MA vor dem Update 2017 überein.

2. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2017

8Nach dem OECD-MA 2017 i...

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