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DBA-Kommentar
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

Print-ISBN: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 20 Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende

Sergej Müller (September 2025)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 20 DBA Österreich regelt das Besteuerungsrecht für Einkünfte von Gastprofessoren und -lehrern sowie Studenten und Auszubildenden bei kurzfristigen Gastaufenthalten im anderen Vertragsstaat und sieht insoweit eine Steuerfreistellung im Gastland vor.

2Einstweilen frei

II. Abweichungen von OECD-MA und VHG-DBA

3Art. 20 Abs. 1 DBA Österreich entspricht vollständig Art. 19 Abs. 1 VHG-DBA, findet jedoch keine Entsprechung im OECD-MA.

4Art. 20 Abs. 2 DBA Österreich entspricht vollständig Art. 19 Abs. 2 VHG-DBA sowie der Regelung in Art. 20 OECD-MA.

5Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Tätigkeiten von Gastprofessoren und -lehrern (Art. 20 Abs. 1 DBA Österreich)

6Vergütungen für die Ausübung einer Lehrtätigkeit, das Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit durch eine natürliche Person sind im Gastland von der Besteuerung befreit, sofern der Aufenthalt im Gastland die Dauer von zwei Jahren nicht überschreitet. Weitere Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer entsprechenden Einrichtung erfolgt und die Ansässigkeit der eingeladenen Person im anderen Vertragsstaat belegen ist. Durch die Regelung soll insbesondere verhindert werden, dass der Gaststaat St...

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