DBA-Kommentar
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 14 Selbständige Arbeit
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1In dieser Bestimmung werden die Besteuerungsrechte für Einkünfte aus selbständiger Arbeit zugewiesen. Grundsätzlich hat nur der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, es sei denn, der Person steht im anderen Staat eine feste Einrichtung zur Verfügung und die Einkünfte können dieser festen Einrichtung zugerechnet werden.
2Soweit eine feste Einrichtung im anderen Vertragsstaat besteht, der die Einkünfte zugerechnet werden können, so hat der jeweils andere Vertragsstaat eine Steuerfreistellung vorzunehmen.
3Einstweilen frei
II. Abweichungen von OECD-MA und VHG-DBA
4Art. 14 DBA Österreich entspricht dem OECD-MA 1992. Im OECD-MA ist Art. 14 im Jahr 2000 ersatzlos gestrichen worden. Auch in der deutschen Verhandlungsgrundlage ist eine Regelung für Einkünfte aus selbständiger Arbeit nicht enthalten. Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden nach dem OECD-MA und der VHG-DBA unter den jeweiligen Art. 7 subsumiert.
5 Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
I. Besteuerungsrecht für Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 Abs. 1 DBA Österreich)
6Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezieht, dürfen...