Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

Bödecker, Goebel (Mai 2019)

Erläuterungen

A. Übereinstimmungen und Abweichungen gegenüber dem OECD-MA

1Art. 3 enthält, wie Art. 3 OECD-MA, die allgemeinen Begriffsbestimmungen. Zusätzlich aufgenommen ist die Definition der Begriffe „ein Vertragsstaat“ und „anderer Vertragsstaat“ sowie die Bestimmungen zum abkommensrechtlichen Gebiet der beiden Vertragsstaaten. Die Grenzflüsse Mosel, Saar und Our sind gemeinsames Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten (Gemeinherrschaft, Kondominium). Eine Doppelbesteuerung sollte in der Praxis für diese Fälle nicht auftreten, da nach übereinstimmender Rechtsansicht der deutschen und Luxemburger Finanzverwaltungen keiner der beiden Kondominialstaaten einseitig Steuerrechtsetzungsakte für dieses Gebiet vornehmen kann. Sollte es doch dazu kommen, wäre eine Doppelbesteuerung über das Verständigungsverfahren zu beseitigen.

2Ansonsten besteht eine Übereinstimmung des gesamten Art. 3 mit Art. 3 OECD-MA. Im Einzelnen:

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