Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 15 Unselbständige Arbeit

Claudia Rademacher-Gottwasld, Vogelgesang (März 2009)

Erläuterungen

Vogelgesang
I. Inhalt der Vorschrift

1Art. 15 DBA-Lettland ordnet das Besteuerungsrecht für Einkommen aus unselbständiger Arbeit zu. Absatz 1 geht grundsätzlich von der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat aus. Wird die Arbeit im „anderen Vertragsstaat” ausgeübt, hat dieser das (konkurrierende) Recht zur Besteuerung (sog. Arbeitsortprinzip, vgl. Art. 15 OECD-MA Rn. 2 ff.). Das Besteuerungsrecht fällt jedoch nach Absatz 2 – in Durchbrechung des Arbeitsortprinzips – an den Wohnsitzstaat zurück, wenn die drei dort genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Absatz 3 enthält eine Spezialregelung für die Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen und Flugzeugen.

2Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem Vertragsbild in Art. 15 OECD-MA. Eine wesentliche Abweichung besteht bei der 183-Tage-Regelung des Absatzes 2. Hier wird nicht auf einen „verschiebbaren Zwölfmonatszeitraum”, sondern auf das Steuerjahr abgestellt (siehe im Einzelnen Rn. 8 ff.).

II. Wohnsitzstaatsbesteuerung; Arbeitsortprinzip (Abs. 1)

3Art. 15 Abs. 1 DBA-Lettland stimmt mit Art. 15 Abs. 1 OECD-MA überein.

4Bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs von Art. 15 DBA-Lettland sind als vorrangig folgende Regelungen zu beachten:

  • Art. 16 (Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen)

  • Art. 17 (Künstler und Sportler, vgl. den Wor...

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