Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 24 Gleichbehandlung

Dr. Sven Hentschel (März 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 24 DBA Korea 2002 normiert den abkommensrechtlichen Grundsatz der steuerlichen Nichtdiskriminierung. In diesem Zusammenhang verpflichtet der Artikel die Vertragspartner, bestimmte Formen der Diskriminierung zu verhindern und erstreckt sich auf verschiedene Schutzbereiche. Die Vorschrift konkretisiert fünf Merkmale, bei denen das nationale Recht der Vertragsstaaten keine Grundlage für steuerliche Benachteiligung bieten darf:

2Die Diskriminierungsverbote gelten gem. Art. 24 Abs. 6 DBA Korea 2002 für Steuern jeder Art und Bezeichnung und gehen somit über den Anwendungsbereich des DBA, wie er in Art. 2 DBA Korea 2002 beschrieben ist, hinaus (vgl. Oertel in GKGK, DBA, Art. 24 OECD-MA Rz. 1).

3Die Bedeutung der Regelung liegt darin, dass sie die Anwendung innerstaatlicher Vorschriften ausschließt, die Personen aufgrund eines der in Art. 24 DBA Korea 2002 genannten Schutzbereiche benachteilige...

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