Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Dorling, Thoens (Juni 2020)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

1Art. 6 DBA Japan 2015 stimmt nahezu vollständig mit Art. 6 OECD-MA 2017 sowie der VHG-DBA überein. Es ergeben sich zudem keine nennenswerten inhaltlichen Änderungen zum Vorgängerabkommen.

B. Systematische Kommentierung

I. Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Abs. 1)

2Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen wird gem. Abs. 1 dem Belegenheitsstaat zugewiesen, sog. Belegenheitsprinzip (siehe dazu Fischer in GKGK, DBA, Art. 6 OECD-MA Rz. 91, 167 ff.).

II. Definition des unbeweglichen Vermögens (Abs. 2 bis 4)

3Lediglich in der Definition des unbeweglichen Vermögens (Fischer in GKGK, DBA, Art. 6 OECD-MA Rz. 202 ff.) wird der Begriff der Bodenschätze in Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1. a. E. DBA Japan 2015 wie bereits in Art. 5 DBA Japan 2015 durch „natürliche Ressourcen“ ersetzt, ohne dass dies zu einer inhaltlichen Änderung führen würde (dazu oben Dorling/Thoens in GKGK, DBA, Art. 5 DBA Japan Rz. 2).

4Weiterhin wurde der Begriff „Schiffe“ in Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 DBA Japan 2015 durch „Seeschiffe“ ersetzt, womit auf den Begriff des Seeschiffes in Art. 8 DBA Japan 2015/OECD-MA 2017 eindeutig Bezug genommen wird. Da die Seeschifffahrt auf dem Meer und in Küstengewässern stattfindet, stellt sich für Binnenschiffe die...

DBA-Kommentar

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen