Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 27 Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Trinks (November 2019)

Erläuterungen

1Art. 27 bildet Grundlage der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit bei der Beitreibung von Steuerforderungen. Die Regelung stimmt mit Art. 27 OECD-MA 2014/2017 überein, lediglich ergänzt um die Klausel in Abs. 8 Buchst. e (keine Amtshilfe bei Besteuerung entgegen allgemein anerkannter Besteuerungsgrundsätzen).

2Die Norm regelt im Einzelnen:

  • Abs. 1: Anwendungsbereich,

  • Abs. 2: Definition des Ausdrucks „Steueranspruch“,

  • Abs. 3: positiv geregelte Voraussetzungen der Vollstreckungshilfe,

  • Abs. 4: Amtshilfe bei Sicherungsmaßnahmen,

  • Abs. 5: Verjährung und Vorrangregelung,

  • Abs. 6: Rechtsschutz,

  • Abs. 7: Wegfall der Voraussetzungen,

  • Abs. 8: Ablehnungsgründe.

Ein über den Wortlaut des Musterabkommens hinausgehender Ablehnungsgrund wurde in Abs. 8 Buchst. e festgehalten. Danach entfällt die Verpflichtung, Amtshilfe zu leisten, wenn die Steuern, für die die Amtshilfe erbeten wird, nach Auffassung dieses Staates entgegen allgemein anerkannten Besteuerungsgrundsätzen erhoben werden. Die Klausel ist auf OECD-Ebene angelegt. Sie hat allerdings weder in der deutschen, noch in der irischen Abkommenspraxis eine weite Verbreitung gefunden. Auch praktisch dürfte sie kaum zur Anwendung k...

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