Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich

Dr. Patrick Satish, Regina Maulberger (August 2023)

Erläuterungen

Satish/Maulberger
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Mit Art. 1 DBA Indien wird der persönliche (bzw. subjektive) Anwendungsbereich des Abkommens festgelegt. Die Vorschrift bestimmt, welche Personen, die in einem der Vertragsstaaten oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind, etwaige Abkommensbegünstigungen in Anspruch nehmen können (sog. Abkommensberechtigung). Damit wird klargestellt, dass die Abkommensberechtigung einer Person nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern an deren Ansässigkeit anknüpft.

II. Abweichungen vom OECD-MA

2Der Wortlaut der Vorschrift ist mit dem OECD-MA identisch, so dass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen wird.

3–6Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung

7Der Begriff „Person“ wird in Art. 3 Abs. 1 Buchst. d erläutert und umfasst natürliche Personen, Gesellschaften sowie andere Rechtsträger. Zu den Gesellschaften gehören nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. e DBA Indien juristische Personen und andere Rechtsträger, die nach den in dem betreffenden Vertragsstaat geltenden Steuergesetzen als Steuersubjekte behandelt werden. Der Tatbestand „andere Rechtsträger“ wird im Abkommen nicht definiert, erfasst aber nach deutschem Verständnis insbesondere Persone...

DBA-Kommentar

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen