Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 20 Studenten

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Abs. 1 entspricht im wesentlichen Art. 20 OECD-MA, beschränkt den Anwendungsbereich bei Praktikanten und Lehrlingen aber auf gewerbliche, technische, land- und forstwirtschaftliche Lehrverhältnisse.

2Nach Abs. 2 dürfen Einkünfte von Studenten einer Universität oder anderen Hochschulen eines der beiden Staaten oder von Personen, die in einem gewerblichen, technischen oder land- oder forstwirtschaftlichen Lehrverhältnis stehen (einschließlich Praktikanten), für im Gastland ausgeübte unselbständige Arbeit nur im Wohnsitzstaat besteuert werden, wenn die Tätigkeit 183 Tage pro Kalenderjahr nicht übersteigt und der Empfänger der Einkünfte im Herkunftsland ansässig ist oder dort unmittelbar vor Beginn seines Aufenthalts im Gastland ansässig war.

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