Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

Claudia Rademacher-Gottwald, Wilke (März 2009)

Erläuterungen

Wilke

1Art. 3 DBA-Finnland weist gegenüber dem OECD-MA folgende Übereinstimmungen und Abweichungen auf:

2Art. 3 Abs. 1 Buchst. a erläutert den Ausdruck „Vertragsstaat” und umschreibt zugleich den geographischen Anwendungsbereich des Abkommens.

3Der Ausdruck „Person” umfasst nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b DBA-Finnland ausdrücklich Personengesellschaften; d. h. diese Gesellschaften sind selbst abkommensberechtigt. Zu den Personengesellschaften zählen in Finnland

  • Kommandittiyhiö = KG

  • Avion Ightiö = OHG

4Es entsprechen dem OECD-MA:

5Zu den Gesellschaften zählen in Finnland

  • osakeyhtiö = AG

  • osuuskunta = Genossenschaft

  • säästöpankki = Sparkasse

  • vakuutusyhtiö = Versicherungsgesellschaft

6Art. 3 Abs. 1 Buchst. f DBA-Finnland bestimmt die „zuständigen Behörden”.

7Der Ausdruck „Staatsangehöriger” wird in Art. 24 Abs. 2 DBA-Finnland erläutert.

8Art. 3 Abs. 2 entspricht dem OECD-MA.

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