Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

Christian Kuth, Benjamin Feindt (August 2021)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 3 DBA Dänemark enthält allgemeine Begriffsbestimmungen, die für das gesamte Abkommen relevant sind – es handelt sich also um den sog. „Definitionsartikel“ des Abkommens. Sämtliche Begriffe stehen gem. des Einleitungssatzes unter dem Vorbehalt, dass „der Zusammenhang nichts anderes erfordert“. Der Definitionsteil bezieht sich entsprechend des Regelungsbereiches des DBA auf Ertrags- und Vermögensteuern sowie Nachlass- und Erbschaftsteuern.

2Einstweilen frei.

II. Abweichungen vom OECD-MA bzw. OECD-MA ErbSt 1982

3Der Artikel ist abgeleitet aus Art. 3 OECD-MA bzw. Art. 3 OECD-MA ErbSt 1982. Da der Artikel im Vergleich zu diesen beiden Vorlagenormen zahlreiche Unterschiede aufweist, wird in der Kommentierung der einzelnen Absätze auf die Unterschiede zu den OECD-Regeln im Einzelnen eingegangen.

4 Einstweilen frei.

III. Abweichungen durch das Protokoll vom

5In Abs. 1 Buchst. b wird die Definition des Vertragsstaates „Bundesrepublik Deutschland“ neu gefasst.

6Abs. 2 wird insoweit ergänzt, dass die Bedeutung eines Begriffs im Steuerrecht vor andere in diesem Staat verwendete Definitionen dies...

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