Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 11 Zinsen

Claudia Rademacher-Gottwald, Portner (März 2009)

Erläuterungen

Portner

1Art. 11 Abs. 1 DBA-Belgien regelt, dem OECD-MA entsprechend, daß Zinsen im Wohnsitzstaat besteuert werden können.

2Ebenfalls dem OECD-MA entsprechend ist in Art. 11 Abs. 2 geregelt, daß Zinsen auch im Quellenstaat besteuert werden dürfen. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaates ist aber auf 15 % des Bruttobetrages der Zinsen begrenzt. Dem Quellenstaat steht damit gegenüber dem OECD-MA ein höheres Besteuerungsrecht zu.

3Von der Besteuerung an der Quelle sind Zinsen ausgenommen, wenn sie an ein Unternehmen des anderen Vertragsstaates gezahlt werden. Abs. 7 des Schlußprotokolls zu Art. 11 Abs. 3 erläutert, daß Zinsen als an ein Unternehmen gezahlt gelten, wenn sie in den Gewinnen dieses Unternehmens enthalten sind. Ferner ist erläutert, daß die Ausnahme von der Quellenbesteuerung insbesondere für Zinsen gilt, die an ein in einem Vertragsstaat ansässiges öffentliches Kreditinstitut einschließlich der Banque Nationale de Belgique und der Deutschen Bundesbank gezahlt werden.

4Das Verbot der Quellenbesteuerung gilt allerdings nicht für Zinsen aus Schuldverschreibungen und anderen Anleihen, es sei denn, es handelt sich um Handelswechsel. Ferner gilt das Verbot der Quellenbesteuerung nicht für Zi...

DBA-Kommentar

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen