Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 28 Diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen

Claudia Rademacher-Gottwald, Büge (März 2009)

Erläuterungen

Büge

1Abs. 1 enthält die klarstellende Aussage über den Vorrang der allgemeinen Völkerrechtsregeln und sonstiger spezieller Abkommen zu den steuerlichen Vorrechten der Mitglieder fremder Missionen und ausländischen Vertretungen. Zu den Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu Art. 27 OECD-MA hingewiesen.

2Abs. 2 regelt die Ansässigkeitsfiktion des entsandten Personals zugunsten des Entsendestaats. Voraussetzung für die (fiktive) Ansässigkeit im Entsendestaat ist, dass die entsandte Person in dem Empfangsstaat nur im beschränkten Umfang steuerpflichtig und im Entsendestaat unbeschränkt steuerpflichtig ist. Während die beschränkte Steuerpflicht im Empfangsstaat regelmäßig Ausfluss des Völkerrechts ist, kann die Erweiterung der unbeschränkten Steuerpflicht im Entsendestaat nur durch unilaterales Recht des Entsendestaats geregelt werden.

3Durch die Aufnahme der Ansässigkeitsfiktion zugunsten des Entsendestaats haben die Vertragsparteien ihrer Absicht Ausdruck verliehen, die Einkünfte und Vermögenswerte des entsandten Personals regelmäßig im Entsendestaat zu besteuern. Abs. 2 nutzt die den Wiener Übereinkommen immanente Ansässigkeitsfiktion als Grundlage für eine konkrete Feststel­lung der un...

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