Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 16 Vorübergehende Lehrtätigkeit

Prof. Dr. Gerhard Kraft und, Prof. Dr. rer. pol. Cornelia Kraft, Gerhard Kraft (November 2017)

Erläuterungen

Gerhard Kraft
A. Grundsätzliches

1Die Regelung des Art. 16 DBA-Frankreich hat im Musterabkommen keine Entsprechung. Durch die Bezugnahme auf berufstypische Personenkreise – nämlich Hochschullehrer oder Lehrer – ist der Geltungsbereich der Vorschrift umrissen. Ergänzt wird er durch die Bezeichnung der Tätigkeit, aus der die Einkünfte herrühren. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der doch sehr unterschiedlich konzipierten Bildungssysteme in Deutschland und in Frankreich die Anwendung der Vorschrift in der Besteuerungspraxis von Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Schwierig zu lösende Konkurrenzprobleme sind die zwangsläufige Konsequenz.

B. Tatbestandsvoraussetzungen
I. Hochschullehrer- und Lehrerbegriff

Aus deutscher Sicht

2Der Abkommensbegriff der Hochschullehrer bzw. der Lehrer dürfte sich für den Bereich der deutschen Rechtsanwendung an den einschlägigen Gesetzen orientieren.

3So definieren die Landeshochschulgesetze regelmäßig den Begriff des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals. Dieses besteht aus den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern (Professorinnen ...

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