Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 9 Dividenden

Prof. Dr. Gerhard Kraft und, Prof. Dr. rer. pol. Cornelia Kraft, Cornelia Kraft (November 2017)

Erläuterungen

Cornelia Kraft
A. Überblick über die Vorschrift
I. Regelungsinhalt/Entwicklung der Vorschrift

1Durch Art. 9 DBA-Frankreich wird die Besteuerung von Dividenden geregelt. Insoweit entspricht er Art. 10 OECD-MA, ist aber aufgrund der Kompliziertheit des deutschen und französischen Körperschafsteuerrechts umfangreicher und komplexer als dieser. Zudem enthält Art. 9 Abs. 6 DBA-Frankreich eine Regelung bezüglich Gewinnausschüttungen aus bestimmten Personengesellschaften, die nach französischem Steuerrecht als Dividenden qualifiziert werden. Mit Art. 9 Abs. 10 DBA-Frankreich erfahren zudem Dividenden aus Immobilieninvestmentgesellschaften eine besondere Regelung.

2Durch die Änderungen in den Körperschaftsteuersystemen in den beiden Vertragsstaaten in den vergangenen Jahrzehnten und den damit einhergehenden veränderten Besteuerungsregimen für Dividenden war Art. 9 DBA-Frankreich zahlreichen grundlegenden Veränderungen unterworfen. Durch den Übergang vom klassischen Körperschaftsteuersystem zu einem Vollanrechnungssystem wurde im Revisionsprotokoll vom Art. 9 Abs. 1 neugefasst, Abs. 3 und 7 eingeführt sowie Abs. 8 geändert. Das neue Körperschaftsteuersystem in...

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