Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 4 Unternehmensgewinne

Prof. Dr. Gerhard Kraft und, Prof. Dr. rer. pol. Cornelia Kraft, Gerhard Kraft (November 2017)

Erläuterungen

Gerhard Kraft
A. Überblick über die Vorschrift

1Art. 4 DBA-Frankreich enthält gegenüber Art. 7 OECD-MA mehrere, zum Teil materielle, zum Teil eher redaktionelle Abweichungen. Die Abweichungen hinsichtlich Aufbau und Inhalt können durchaus als erheblich bezeichnet werden. Geregelt wird durch diese Abkommensbestimmung die Behandlung von Einkünften aus gewerblichen Unternehmen.

2Art. 4 Abs. 1 und 2 DBA-Frankreich ähneln den entsprechenden Absätzen des Art. 7 OECD-MA. Sie statuieren das Betriebsstättenprinzip zu Gunsten des Quellenstaats. Art. 4 Abs. 3 DBA-Frankreich findet im OECD-MA keine Entsprechung: Diese Vorschrift betrifft die Besteuerung von Personengesellschaften. Art. 4 Abs. 4 DBA-Frankreich enthält eine Definition der Einkünfte, für welche die vorangehenden Absätze gelten.

3Art. 4 Abs. 5 DBA-Frankreich findet keine Entsprechung im Art. 7 OECD-MA. Art. 4 Abs. 6 DBA-Frankreich schreibt in erster Linie die sogenannte direkte Methode als Grundregel der Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte vor. In Ausnahmefällen ist die indirekte Methode zugelassen. Art. 4 Abs. 7 DBA-Frankreich betrifft deutsche und französische Spezifika und hat deshalb keine Entsprechu...

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