DBA-Kommentar
2024
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1. Zu dem Abkommen als Ganzes:
Altersversorgungspläne in Irland
Unter Berücksichtigung
aa)einer Steuerentlastung für Beiträge oder Prämien, die im Rahmen von Altersversorgungsplänen, privaten Rentenversicherungen („retirement annuity contracts”) oder anderen Altersvorsorgeprodukten nach „Part 30” des irischen „Taxes Consolidation Act 1997” gezahlt werden, und
bb)der Steuerbefreiung von Einkünften und Gewinnen, die einem durch diese Beiträge oder Prämien geschaffenen Fonds (hier als „Versorgungsfonds” („pension fund”) bezeichnet) erwachsen,
können Ausschüttungen (für Zwecke von „Section 784A” des „Taxes Consolidation Act 1997”) eines zugelassenen Vorsorgefonds („retirement fund”) (im Sinne dieser „Section”), der durch die Übertragung von Anwartschaften oder Vermögenswerten aus einem Versorgungsfonds („pension fund”) errichtet wurde, unbeschadet dieses Abkommens nur anhand der Bestimmungen der genannten „Section” besteuert werden.
Investmentvermögen
aa)Ungeachtet der Bestimmungen dieses Abkommens, jedoch unbeschadet der Vergünstigungen, die ein Investmentvermögen ansonsten nach diesem Abkommen ge...