DBA-Kommentar
2024
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Artikel 15 Berufsmäßige Künstler und Sportler
Erläuterungen
Schmidt, EStG, Kommentar, 17. Aufl. München 1998; Schrettl, Rechtsfragen der beschränkten Steuerpflicht, Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York, Paris, Wien 1994; zugleich: Diss. Augsburg, 1993.
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1Art. 17 Abs. 1, DBA-Singapur enthält eine vom Wortlaut und Regelungsgehalt des Art. 17 Abs. 1 OECD-MA abweichende Regelung für Künstler und Sportler. Gewerbliche Einkünfte werden nicht erfaßt. Die Norm enthält keine eigene Zuordnung des Besteuerungsrechts. Abs. 1 zweiter Halbsatz enthält eine eigene Regelung für den sog. Kulturaustausch, ohne daß dieser Begriff verwendet wird. Die Regelung stellt auf von einem Staat unterstützte Besuche der Künstler und Sportler ab und weist in ihrem Anwendungsbereich das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat des Künstlers oder Sportlers zu.
2Abs. 2 enthält im ersten Halbsatz eine vom Wortlaut des Art. 17 Abs. 2 OECD-MA abweichende, dem Regelungsgehalt dieser Norm jedoch gleiche Regelung. Das Besteuerungsrecht der Einkünfte von Unternehmen aus der Zurverfügungstellung der Leistungen der Künstler oder Sportler wird dem Ausübungsstaat des Künstlers oder Sportlers zugewiesen. Für den sog. Kulturaustausch wird jedoch auch bei der Zurverfügungstellung der Leistung des Künstler...