Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 4 Steuerlicher Wohnsitz

Claudia Rademacher-Gottwald, Wilke (November 2009)

Erläuterungen

Wilke

1Art. 4 befasst sich – entsprechend Art. 4 OECD-MA – mit der Ansässigkeit i. S. des Abkommens – nicht i. S. der jeweiligen nationalen Steuergesetze – von natürlichen Personen und Gesellschaften (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 8, 39).

2Art. 4 Abs. 1 entspricht für Zwecke der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen dem OECD-MA in der Fassung vor Ergänzung durch Satz 2 (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 32).

3Art. 4 Abs. 2 stellt Kollisionsregeln für den Fall der Mehrfachansässigkeit einer natürlichen Person auf Art. 4 Abs. 2 Buchst. a bis d entsprechen dem OECD-MA (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 41–61).

4Art. 4 Abs. 3, der Regelungen für die Mehrfachansässigkeit anderer als natürlicher Personen aufstellt, entspricht Art. 4 Abs. 3 OECD-MA (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 64 ff.): Ansässigkeit im Staat der tatsächlichen Geschäftsleitung (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 67).

5Zur Ansässigkeit von Mitgliedern diplomatischer, konsularischer oder ständiger Vertretungen sowie internationaler Organisationen findet sich keine ergänzende Regelung im Abkommen.

6Zum Ausdruck „Person” vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. d, zum Ausdruck „Vertragsstaat” vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und b, zum Ausdruck „Staatsangehörigkeit” vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. h.

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