DBA-Kommentar
2024
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Artikel 32 Inkrafttreten
A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
1Inhalt und Zweck der Vorschrift gehen über das üblicherweise in einem DBA Vereinbarte hinaus. Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Abkommens. Abs. 1 enthält die Ratifikationsklausel und Abs. 2 bestimmt die erstmalige Anwendung der Vorschriften des Abkommens. Die Abs. 3 bis 6 enthalten Übergangsregelungen und Abs. 7 regelt das Außerkrafttreten des DBA 1954/65.
II. Abweichungen vom OECD-MA
2Zu Art. 30 Abs. 1 OECD-MA enthält Art. 32 Abs. 1 DBA USA keine Abweichungen. In Art. 32 Abs. 2 DBA USA ist ein vom Austausch der Ratifikationsurkunden abweichender Zeitpunkt des Inkrafttretens vereinbart, ebenso eine differenzierte Regelung für die erstmalige Anwendung. Diese beiden Absätze entsprechen mithin Art. 29 OECD-MA. Die übrigen Absätze der Vorschrift sind im OECD-MA ohne Vorbild. Eine Übergangsregelung normiert Art. 32 Abs. 3 DBA USA. Eine Spezialbestimmung für Dividendeneinkünfte enthält Art. 32 Abs. 4 DBA USA. Art. 32 Abs. 5 und Art. 32 Abs. 6 DBA USA enthalten ergänzende Sonderregelungen zur erstmaligen Anwendung bei speziellen Einkunftsarten.
B. Systematische Kommentierung
I. Ratifikation (Abs. 1)
3Art. 32 Abs. 1 DBA USA stellt klar, dass das Abkommen der Ratifikation bedarf. Zudem findet sich eine Absichtserklärung, die Ratifikationsurkunden s...