DBA-Kommentar
2024
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Artikel 13 Veräußerungsgewinne
A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
1Art. 13 DBA USA hat die für die Abkommenspraxis überaus wichtige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen zum Gegenstand. In Art. 13 Abs. 1 bis 5 DBA USA ist die steuerliche Behandlung der Besteuerung von Gewinnen einer im Wohnsitzstaat ansässigen Person aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen geregelt. Anwendung findet die von der Abkommensbestimmung normierte Veräußerungsgewinnbesteuerung auf unbewegliches Vermögen, Seeschiffe, Luftfahrzeuge und Container, die im internationalen Verkehr betrieben werden, sowie auf Betriebsstättenvermögen. Zum Tragen kommen dabei die Strukturprinzipien der Zuweisung des Besteuerungsrechts nach dem Belegenheits(staats)prinzip, nach dem Betriebsstätten(staats)prinzip sowie nach dem Wohnsitz(staats)prinzip.
2Art. 13 Abs. 1 DBA USA gewährt dem Belegenheitsstaat des veräußerten unbeweglichen Vermögens ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Allerdings bewirkt die Zuweisung nicht das ausschließliche Besteuerungsrecht. Denn die abkommensrechtliche Besteuerungsbefugnis für die in Art. 13 Abs. 1 DBA USA genannten Gewinne im Wohnsitzstaat ist nach Art. 23 Abs. 1 DBA USA anwendbar auf unbewegliches Vermögen, das im ...