Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 10 Dividenden

Claudia Rademacher-Gottwald, Portner (November 2009)

Erläuterungen

Portner

1Nach Abs. 1 der Vorschrift können Dividenden im Wohnsitzstaat des Dividendenempfängers besteuert werden.

2Dem Quellenstaat steht daneben ein eingeschränktes Besteuerungsrecht zu. Dieses ist für Schachteldividenden auf 5 % des Bruttobetrages der Dividenden begrenzt.

3Ein auf 25 % erhöhter Steuersatz ist anwendbar auf Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter.

4Im übrigen werden Streubesitzdividenden mit 15 % des Bruttobetrages der Dividenden besteuert.

5Abs. 3 des Protokolls regelt für die ungarische Seite, daß die Regelungen über die Begrenzung des Besteuerungsrechts des Quellenstaates auch für die Gebühr auf die Dividenden- und Gewinnauszahlungen der Handelsgesellschaften gelten.

6Ferner ist dort geregelt, daß der 5 %ige Steuersatz, der für Schachteldividenden gilt, auch auf die Gewinnauszahlungen ungarischer OHG anwendbar ist, die wirtschaftlich Assoziationen mit ausländischer Beteiligung sind (vgl. hinsichtlich der Auswirkungen Korn/Debatin, Doppelbesteuerung, DBA-Ungarn, Art. 10 Anm. 2b).

7Im übrigen fällt auf, daß ausdrücklich für Einkünfte des stillen Gesellschafters ein gegenüber dem Rege...

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