DBA-Kommentar
2024
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Artikel 4 Steuerlicher Wohnsitz
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Allgemeines
1Art. 4 DBA Tschechien ist das Tor zur Abkommensberechtigung: Im Zusammenspiel mit Art. 3 gewährt die Vorschrift den in Art. 1 beschriebenen persönlichen Abkommensschutz. Darüber hinaus ist die eindeutige Zuweisung der Ansässigkeit von zentraler Bedeutung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts zwischen den Vertragsparteien und die Funktionsfähigkeit des Abkommens.
2 Einstweilen frei
II. Vergleich zum OECD-MA
3Das OECD-MA 1963 zugrunde gelegt, bestehen im Verhältnis zum OECD-MA 2017 folgende Unterschiede:
4Abs. 1 des Abkommens entspricht Satz 1 des OECD-MA 2017 mit Ausnahme der Erweiterung, welche Gebietskörperschaften und anerkannte Pensionssondervermögen des Staates erfasst werden. Die weitergehende Präzisierung des Satzes 2 OECD-MA 2017 über die Besteuerung von steuerlichen Ausländern fehlt komplett.
5In Abs. 2 besteht eine Übereinstimmung nur bei den Buchst. a und b. Die weiterführenden Regelungen der Buchst. c zur Staatsangehörigkeit und d zum speziellen Verständigungsverfahren durch die Behörden der Vertragsstaaten (jeweils auch schon im OECD-MA 1963 enthalten) sind dem DBA Tschechien fremd.
6Auch kennt das DBA Tschechien in Abs. 3 kein Verständigungsverfahren bei nicht-natürlichen Personen w...