DBA-Kommentar
2024
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Artikel 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit unterliegen grds. dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Arbeitnehmers (Art. 14 Abs. 1 – sog. Ansässigkeitsprinzip). Sofern die Arbeit in dem anderen Staat, d. h. im Tätigkeitsstaat ausgeübt wird, steht diesem das Besteuerungsrecht zu. Zum Verhältnis von Art. 15, 17 und 18, vgl. Reinhold in GKGK, DBA, Art. 15 OECD-MA Rz. 22 f.
2Art. 14 Abs. 2 sieht für bestimmte Arbeitnehmerentsendungen einen Ausschluss des Besteuerungsrechtes des Staates vor, in dem die unselbständige Tätigkeit ausgeübt wird und kehrt zum Ansässigkeitsprinzip zurück. Das Besteuerungsrecht kommt dann ausschließlich dem Staat zu, in dem der Arbeitnehmer ansässig ist.
3Der Ausschluss der Besteuerung im Tätigkeitsstaat bedingt, dass die dort genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden:
Erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer sich insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, im Tätigkeitsstaat aufhält, und
die Vergütung von einem oder f...