DBA-Kommentar
2024
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Artikel 43 Abkommensanwendung in besonderen Fällen
Erläuterungen
I. Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode bei Qualifikations- oder Zurechnungskonflikten (switch-over-Klausel, Abs. 1)
1. Doppelbesteuerung von Einkünften oder Vermögenswerten infolge von Qualifikations- oder Zurechnungskonflikten (Abs. 1 Buchst. a Unterabs. aa)
1Würden Einkünfte oder Vermögenswerte infolge eines Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts (zur allgemeinen Erläuterung vgl. Art. 23 OECD-MA Rn. 162 ff.) zwischen dem Quellenstaat Schweden und dem Wohnsitzstaat Deutschland doppelt besteuert und konnte dieser Konflikt zwischen den Vertragsstaaten nicht durch ein Verständigungs- und Konsultationsverfahren nach Abschnitt V des Abkommens bereinigt werden, so hat der Wohnsitzstaat Deutschland die Anrechnungsmethode anzuwenden (Abs. 1 Buchst. a Unterabs. aa). Der Steuerpflichtige hat damit einen Rechtsanspruch, daß die drohende Doppelbesteuerung durch eine Anrechnung der schwedischen Steuer auf die deutsche Steuer gem. Art. 23 Abs. 1 Buchst. b des Abkommens vermieden wird.
2Strenggenommen befaßt sich die Abkommensvorschrift nicht mit einem „Qualifikationskonflikt”, sondern mit dem Fall, daß Einkünfte oder Vermögenswerte nach den nationalen Rechtsordnungen unte...