DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Görl, Die freien Berufe im internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1983; Mody, Die deutsche Besteuerung international tätiger Künstler und Sportler, Baden-Baden 1994, zugl. Diss. Hamburg 1994.
I. Übereinstimmung mit Art. 17 OECD-MA
1Abs. 1 und 2 stimmen dem Regelungsgehalt nach mit dem in Art. 17 Abs. 1 und 2 OECD-MA enthaltenen Tätigkeitsortsprinzip überein. Gegenüber Art. 17 OECD-MA 2003 enthält der Wortlaut noch den ausdrücklichen Vorrang vor Art. 14, der im DBA-Rumänien noch enthalten ist.
2Einstweilen frei
3Abs. 3 enthält eine eigene Regelung für Tätigkeiten von Künstlern und Sportlern im Rahmen eines Kulturaustauschs, ohne dass dieser Begriff verwendet wird oder als Abgrenzungskriterium dienen könnte. Die Norm enthält abweichend von Abs. 1 und 2 ein ausschließliches Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Künstlers oder Sportlers für aus öffentlichen Mitteln oder von im anderen Staat als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen finanzierte Aufenthalte im anderen Vertragsstaat. Erforderlich ist ein ganz oder überwiegend finanzierter Aufenthalt. Liegt ein Aufenthalt in diesem Sinne vor, sind die Einkünfte im Tätigkeitsstaat befreit.
4Einstweilen frei