Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 28 Diplomaten und Konsularbeamte

Schienke (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 28 regelt den Vorrang der allgemeinen Völkerrechtsregeln und anderer Abkommen zu den steuerlichen Vorrechten der Mitglieder fremder Missionen und ausländischer Vertretungen.

2–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

5Art. 28 entspricht weitestgehend Art. 28 OECD-MA. Das DBA Portugal enthält abweichend eine Sonderbestimmung über die Ansässigkeit.

B. Systematische Kommentierung
I. Art. 28 Abs. 1 DBA Portugal

6Art. 28 Abs. 1 enthält die klarstellende Aussage über den Vorrang der allgemeinen Völkerrechtsregeln und sonstiger Abkommen zu den steuerlichen Vorrechten der Mitglieder fremder Missionen und ausländischen Vertretungen.

7–9Einstweilen frei

II. Art. 28 Abs. 2 DBA Portugal

10Das DBA Portugal enthält eine eigene Regelung über die Ansässigkeit des diplomatischen und konsularischen Personals. Nach dieser ist das Personal ausschließlich im Entsendestaat im Sinne des Abkommens ansässig. Dadurch wird eine Steuerfreiheit für Einkünfte vermieden, die außerhalb des Empfangsstaats erzielt werden.

Voraussetzung für diese Ansässigkeit im Entsendestaat ist, dass die entsandte Person im Empfangsstaat nur im beschränkten Umfang steuerpflichti...

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