Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 26 Verständigungsverfahren

Claudia Rademacher-Gottwald, Lüthi (März 2009)

Erläuterungen

Schienke

1Art. 26 Abs. 1 DBA-Portugal entspricht Art. 25 Abs. 1 OECD-MA; indessen beträgt die Frist für die Einreichung des Gesuches auf Einleitung des Verständigungsverfahrens nur zwei Jahre.

2Art. 26 Abs. 2 DBA-Portugal entspricht Art. 25 Abs. 2 1. Satz OECD-MA; die Bestimmung, wonach die Verständigungsregelung ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen ist, fehlt.

3Art. 26 Abs. 3 DBA-Portugal entspricht Art. 25 Abs. 3 1. Satz OECD-MA. Daneben werden aber die zuständigen Behörden nicht ermächtigt, in Fällen, die im Abkommen nicht behandelt sind, eine Doppelbesteuerung einvernehmlich zu beseitigen.

4Art. 26 Abs. 4 DBA-Portugal entspricht der Fassung von Art. 25 Abs. 4 OECD-MA 1977; inhaltlich weicht er damit nur unwesentlich vom geltenden OECD-MA ab.

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