DBA-Kommentar
2024
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Artikel 5 Betriebsstätte
Erläuterungen
1Die Regelung des Art. 5 DBA-Portugal entspricht mit einer wesentlichen Abweichung fast wortgleich der des Art. 5 OECD-MA, so daß vollinhaltlich auf die Kommentierung dazu verwiesen werden kann.
2Die Abweichung betrifft die Bauausführungs- und Montagebetriebsstätte in Art. 5 Abs. 3 DBA-Portugal. Eine Betriebsstätte wird durch eine Bauausführung oder Montage bereits dann begründet, wenn ihre Dauer 6 Monate überschreitet, während das OECD-MA eine Dauer von mehr als 12 Monaten verlangt.