Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich

Schienke (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Artikel 1 legt den persönlichen Geltungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens fest, also welche Personen sich im Rahmen der Besteuerung auf die Vorschriften des Abkommens berufen können. Die Steuern werden in Art. 2 DBA Portugal aufgezählt.

2–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

5Art. 1 des DBA Portugal enthält nur einen Absatz. Die Absätze 2 und 3 des OECD-MA sind nicht enthalten.

6–8Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Räumlicher Anwendungsbereich

9Art. 1 Abs. 1 DBA Portugal entspricht wörtlich dem Art. 1 OECD-MA. Der räumliche Anwendungsbereich bedeutet, dass zum Hoheitsgebiet Portugals die Azoren-Archipels und die Madeira-Archipels gehören (vgl. Art. 3). Nicht zu Portugal wird das Überseegebiet Macau gerechnet.

10–12 Einstweilen frei

II. Persönlicher Anwendungsbereich

13Personen nach dem DBA Portugal sind natürliche und juristische Personen und sonstige Rechtsgebilde (vgl. Art. 3 DBA Portugal). Eine Besonderheit ist, dass Deutschland und Portugal jeweils Personenhandelsgesellschaften unterschiedlich behandeln. Während diese in Deutschland steuerlich grundsätzlich transparent sind, können sie nach portugiesischem Steuerrecht als selbständig...

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