DBA-Kommentar
2024
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Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Artikel 1 legt den persönlichen Geltungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens fest, also welche Personen sich im Rahmen der Besteuerung auf die Vorschriften des Abkommens berufen können. Die Steuern werden in Art. 2 DBA Portugal aufgezählt.
2–4Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
5Art. 1 des DBA Portugal enthält nur einen Absatz. Die Absätze 2 und 3 des OECD-MA sind nicht enthalten.
6–8Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
I. Räumlicher Anwendungsbereich
9Art. 1 Abs. 1 DBA Portugal entspricht wörtlich dem Art. 1 OECD-MA. Der räumliche Anwendungsbereich bedeutet, dass zum Hoheitsgebiet Portugals die Azoren-Archipels und die Madeira-Archipels gehören (vgl. Art. 3). Nicht zu Portugal wird das Überseegebiet Macau gerechnet.
10–12 Einstweilen frei
II. Persönlicher Anwendungsbereich
13Personen nach dem DBA Portugal sind natürliche und juristische Personen und sonstige Rechtsgebilde (vgl. Art. 3 DBA Portugal). Eine Besonderheit ist, dass Deutschland und Portugal jeweils Personenhandelsgesellschaften unterschiedlich behandeln. Während diese in Deutschland steuerlich grundsätzlich transparent sind, können sie nach portugiesischem Steuerrecht als selbständig...