DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Text und Erläuterungen DBA Portugal
Engel/Hilbert, FR 2012 S. 394, 400; Lampert in BeckOK, 18. Ed. , § 50c EStG Rz. 22; Polatzky/Nonnenmacher/Daase, IStR 2023 S. 342; Rosenthal, IStR 2007 S. 610, 611; Schaumburg/Häck in Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 5. Aufl. 2023, Rz. 19, 14 ff.; Vogel/Lehner, DBA, 7. Aufl. 2021, OECD-MA; Wassermeyer, DBA, (165. Erg.-Lfg. 2024), Portugal.
Vorbemerkung
1Das deutsch-portugiesische DBA wurde am in Lissabon unterzeichnet und trat am in Kraft. Das deutsche Zustimmungsgesetz wurde am erlassen. Die Ratifikationsurkunden wurden am in Bonn ausgetauscht. Es gilt seit dem Veranlagungszeitraum 1983. Das DBA Portugal ist weitestgehend an das Musterabkommen der OECD 1977 angeglichen. Verschiedene Revisionen des OECD-MA sind dort nicht berücksichtigt, so dass sich einige Abweichungen zum aktuellen OECD-MA 2017 ergeben.
2–4Einstweilen frei
I. Überblick
5Das Doppelbesteuerungsabkommen gliedert sich in vier Abschni...