DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Portugal
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Nachdem die Bundesrepublik Deutschland bereits mit den übrigen Staaten der EG und mit Spanien DBA abgeschlossen hatte, wurde am in Lissabon das erste deutsche Abkommen mit der Portugiesischen Republik unterzeichnet. Das deutsch-portugiesische DBA trat nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden am in Kraft und betrifft gem. Art. 30 Abs. 2 grundsätzlich erstmals die Steuern des Jahres 1983. Das dem Abkommen beigefügte Protokoll sieht für die Ertrag- und Substanzsteuern, die sich auf die Schiff- und Luftfahrt beziehen, eine rückwirkende Anwendung ab dem Veranlagungszeitraum 1970 vor (Abs. 9 des Protokolls zu Art. 30).
2Neben der Vermeidung einer mehrfachen steuerlichen Belastung bei grenzüberschreitender Tätigkeit dienen die Abkommensregelungen dazu, deutsche Investitionen in Portugal durch steuerliche Anreize zu unterstützen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Staaten zu verstärken.
3Entsprechend der neueren deutschen Vertragspraxis richten sich In...